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BKF-Weiterbildung

Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

GRUNDSATZ:

Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.

WEITERBILDUNG:

35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)

Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:

5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation

NACHWEIS:

Auf dem Fahrerqualifzierungsnachweis erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum

BKF-BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION LKW

Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

GRUNDSATZ:

Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

MÖGLICHKEITEN:

beschleunigte Grundqualifikation(140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)

Mindestalter: C/CE/C1/C1E mit Grundqualifikation 18 Jahre

C1/C1E mit beschl. Grundqualifikation 18 Jahre

C/CE mit beschl. Grundqualifikation 21 Jahre

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