Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.
35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)
Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:
- 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation
Auf dem Fahrerqualifzierungsnachweis erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum
Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
beschleunigte Grundqualifikation(140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)
Mindestalter: C/CE/C1/C1E mit Grundqualifikation 18 Jahre
C1/C1E mit beschl. Grundqualifikation 18 Jahre
C/CE mit beschl. Grundqualifikation 21 Jahre