Ausbildung der Bediener gemäß DGUV Regel 100-500 (ehemals BGR 500 Kapitel 2.10) und DGUV Grundsatz 308-008 (ehemals BGG 966)
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Hubarbeitsbühnen einsetzen, z. B. Arbeitnehmer im Bauhaupt- und Nebengewerbe, Hauswarte, Gebäudereiniger sowie Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen.
Der Kurs dauert einen Tag und umfasst das Lehrmaterial, Verpflegung sowie den Hubarbeitsbühnenschein bei bestandener Prüfung.
Teilnehmende sollten bereits praktische Erfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen gesammelt haben und über ein entsprechendes technisches Verständnis verfügen. Zudem sollten sie mindestens 18 Jahre alt, gesundheitlich geeignet und der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein.
Am Ende der Schulung erfolgt eine interne Prüfung, die mit dem „Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen“ abschließt.
Die Unterweisung zum Hubarbeits- und Hebebühnen-Führerschein umfasst u.a.:
Für die praktische Schulung an der Hubarbeitsbühne bringen Teilnehmende bitte ihre eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe etc.) mit.