Unterweisungspflicht für Kranführer erfüllen
Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Kranführer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen. Mit diesem Kurs erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Eintrag in Ihren Befähigungsnachweis.
Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises für Kranführer sein.
Beschäftigte, die Krane oder Lkw-Ladekräne führen und gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.