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Jährliche Unterweisung für Kranführer / Lkw-Ladekran

Unterweisungspflicht für Kranführer erfüllen

Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Kranführer und Bediener von Kranen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen. Mit diesem Kurs erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht.

IHRE VORTEILE

  • Sie bringen Ihr Wissen zur Bedienung von Kranen auf den aktuellen Stand.
  • Sie erfüllen die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 § 4.
  • Nach eintägiger Schulung sind Sie für ein weiteres Jahr auf dem neuesten Stand.

INHALTE IM ÜBERBLICK

  • Gesetzliche Unterweisung
  • DGUV Regel 100-500
  • DGUV Vorschrift 52
  • DGUV Vorschrift 1 § 4
  • Erfolgskontrolle

ABSCHLUSS

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Eintrag in Ihren Befähigungsnachweis.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Der Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises für Kranführer sein.

ZIELGRUPPE

Beschäftigte, die Krane oder Lkw-Ladekräne führen und gemäß DGUV Vorschrift 1 § 4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.

Anfrage

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