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Jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen

nach DGUV Vorschrift 1
Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 erfüllen

Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen. Mit diesem Kurs erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht.

IHRE VORTEILE

  • Sie bringen Ihr Wissen zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen auf den aktuellen Stand.

INHALTE IM ÜBERBLICK

  • Rechtliche Grundlagen
  • Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
  • DGUV Vorschrift 1
  • DGUV Regel 100-500
  • DGUV Grundsatz 308-008
  • Aktuelle Themen aus dem Unternehmen

ABSCHLUSS

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Eintrag in Ihren Befähigungsnachweis.

ZIELGRUPPE

Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen führen und gemäß DGUV Vorschrift 100-001 § 4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.

Anfrage

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