nach DGUV Vorschrift 1 Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 erfüllen
Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den neuesten Stand bringen. Mit diesem Kurs erfüllen Sie Ihre Weiterbildungspflicht.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Eintrag in Ihren Befähigungsnachweis.
Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen führen und gemäß DGUV Vorschrift 100-001 § 4 einmal jährlich unterwiesen werden müssen.